Aktuell: Grande Fiesta Quartierfest

Verein Pro Gartenstadt

Vorgehen gegen Baulinienplan

Gegen das Projekt der Renovation der Häuser an der Aabachstrasse 15/17 und an der Hertistrasse 6/8 hat der Verein ProGartenstadt auf Wunsch von Bewohner/innen eine Einsprache gemacht. Dies wurde an der letzten GV beschlossen (s. Einsprache).

Die Stadt Zug hat die Einsprache in allen Punkten abgelehnt und die Baubewilligung erteilt (s. Schreiben Stadt).

Der Vorstand hat entschieden, die Baubewilligung zu akzeptieren und keine Beschwerde einzureichen. Es ist somit davon auszugehen, dass nächsten Frühling 2020 die Renovation des Hauses Hertistrasse 6/8 in Angriff genommen wird. Ein Jahr später sollte dann das Haus an der Aabachstrasse 15/17 erfolgen.

 

Beim Projekt mit dem Abbruch der 13 Häuser an der Aabach- und Hertistrasse hat der Verein ProGartenstadt in der Einsprache moniert, dass der Baulinienplan ohne Einbezug der Bewohner/innen abgeändert wurde. Die Stadt Zug entschied daraufhin, dieses Versäumnis nachzuholen und legte den Baulinienplan vom 6. September bis 8. Oktober 2019 öffentlich auf und lud zur Mitwirkung auf. Diese Gelegenheit hat der Verein ProGartenstadt wahrgenommen, um nochmals seine Anliegen deutlich zu machen (s. öffentliche Mitwirkung Baulinienplan).

(Okt. 2019)

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19_10_02 öffentliche Mitwirkung Baulinie
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Baubewilligung Renovation Hertistrasse 6
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Einsprache_Heimstätte_1904.pdf
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Einsprache gegen das Baugesuch erhoben

Der Verein ProGartenstadt hat gegen das Baugesuch zum Abbruch von 13 Mehrfamilienhäusern und zur Neuüberbauung in der Gartenstadt im Januar 2019 Einsprache erhoben.

 

Die wichtigsten Punkte gegen das Baugesuch sind:

  • Durch die geplanten Neubauten wird der Charakter der Gartenstadt massiv verändert: Die neuen Häuser sind viel länger und breiter.
  • Sie haben eine ganz andere Ausrichtung zu den Strassen und die Anbauten, die Farbgebung und die Dachlandschaften entsprechen nicht dem Quartiergestaltungshandbuch.
  • Die Grünflächen, welche ein wesentliches Merkmal der Gartenstadt ausmachen, werden um die Hälfte verkleinert und die überbaute Fläche um das Doppelte vergrössert.
  • Der bestehende Baulinienplan wurde so verändert, dass die Häuser die normalen Abstände zu einer Strasse nicht mehr einhalten. Ein Baulinienplan kann erstens unter Anhörung der Betroffenen verändert werden und dient zweitens der Sicherung von öffentlichen Interessen z.B. einer Strasse, aber sicher nicht für die Aushebelung von Grenzabständen von privaten Eigentümern.

Wer die ganze Einsprache im Detail studieren will, findet diese hier:

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19_01_29_einsprache.Stadtrat_def.pdf
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Unterlagen des Projekterstellers sind hier:

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office haratori_054 Gartenstadt Zug.pdf
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Um die Kosten der Einsprache zu decken, freuen wir uns auf neue Vereinsmitglieder oder Spenden. Herzlichen Dank!

Kontobezeichnung: Pro Gartenstadt Zug

IBAN: CH82 0900 0000 8926 7473 2

 


Für den Erhalt der Gartenstadt machen wir uns stark

In der Gartenstadt Zug planen die Baugenossenschaft Familia Zug und die kantonale Gebäudeversicherung in den nächsten Jahren ihre 13 Wohnhäuser entlang der Aabach- und Hertistrasse abzureissen und mit Neubauten zu ersetzen. Ausserdem soll eine grosse Autoeinstellhalle gebaut werden. Dagegen wehren wir uns, denn:

 

Ein Abbruch und Neubau von 13 Wohnhäusern in der Gartenstadt wäre ein zweifacher Skandal.

 

- Ein sozialer Skandal, weil dabei um die 80 sehr preisgünstige Wohnungen abgerissen

werden.

- Ein städtebaulicher Skandal, weil die Gartenstadt unter Ortsbildschutz steht und im Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) ohne Abstriche mit dem Erhaltungsziel A aufgeführt ist. Dies entspricht den gleichen Kriterien wie die Altstadt von Zug.

Zur Städtebaulichen Situation

Die "Gartenstadt" ist ursprünglich ein vom Briten Ebenezer Howard im Jahr 1898 in England entworfenes Modell als Antwort auf die schlechten Wohn- und Lebensverhältnisse der Fabrikarbeiter in Industriestädten. Der Garten diente als Nutzgarten, Spiel- und Erholungsbereich und verhalf den Arbeitern zu einer gesunden Ernährung und Lebensweise.

Die Landis & Gyr erbaute die Zuger "Gartenstadt" zwischen 1919 und 1960. Sie steht unter Ortsbildschutz. Ausserdem ist sie als Ortsbild von nationaler Bedeutung im Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) verzeichnet, und zwar mit Erhaltungsziel A. Dabei werden räumliche und

architekturhistorische Qualität sowie die Bedeutung gewürdigt. Hier zählen nicht die einzelnen Häuser, sondern das Ganze: die Gartenstadt ("auch ein Ortsbild, das keinen einzigen wertvollen Einzelbau enthält, kann nationale Bedeutung haben", zitiert gemäss ISOS). Von diesem Ortsbild soll nun ca. ein Drittel abgerissen werden. Fünf dieser gefährdeten Häuser werden im Verzeichnis speziell erwähnt als "strukturstarke Wohnblockreihe längs der Aabachstrasse, erb. 1952-54".

Wenn ein Ortsteil zu einem Drittel erneuert wird, verändert sich die soziale Struktur des ganzen Quartiers. Ein Planer beschrieb das so: "Das (architektonische) Bild bringt man mit sauberer Planung hin, das Volk aber nicht."

Zur sozialen Situation

Die Bewohner hörten am Rande einer Veranstaltung des Baudepartements zum "Gestaltungshandbuch Ortsbildschutzzone Gartenstadt Zug" von den Neubauplänen. In zwei Jahren soll abgerissen werden, wurde ihnen vom Verwalter der Häuser mitgeteilt. Sie sind konsterniert und fragen sich, wo sie in Zukunft leben werden. So günstige Wohnungen werden sie in Zug kaum noch finden. Heisst das also, dass viele entwurzelt werden und die Stadt Zug verlassen müssen?

Für den sozialen Zusammenhalt der Gartenstadt hätte ein Abbruch und Neubau von ca. einem Drittel der Wohnungen fatale Folgen. Die soziale Durchmischung im Quartier wäre für immer verloren.

Mit einer Petition mit über 1250 Unterschriften wurden der Kanton, bzw. die Gebäudeversicherung und die Baugenossenschaft Familia Zug gebeten, auf ihre Pläne zurückzukommen und das Gesicht der Arbeitersiedlung in der Gartenstadt zu wahren.

Leider haben beide Besitzer der 13 Mehrfamilienhäuser keinen Marschhalt eingelegt. Die Eigentümer haben ein einen Projektwettbewerb gestartet und ein Siegerprojekt bestimmt. Die Stadt Zug erhob gegenüber dem Siegerprojekt gewisse Einwände. Die Pläne werden deshalb überarbeitet. Am Abriss wollen die Besitzer jedoch festhalten.
Einer Erneuerung der Häuser oder quartierverträgliche An- und Umbauten steht der Verein positiv gegenüber.
Gegen den Abriss der 13 Mehrfamilienhäuser wird der Verein Pro Gartenstadt sich jedoch mit weiteren Mitteln wehren.

Das Siegerprojekt

Das Siegerprojekt im Detail findet sich untenstehend. Bekanntlich  tönen die Texte bei Architektur-Projekten immer salbungsvoll und meistens ist es auch ehrliche Absicht, den Bau den hehren Worten entsprechend umzusetzen. Bei genauem Hinschauen auf die Pläne kommen jedoch die ersten Verdachte auf Abweichungen auf und beim exakten Lesen, auch zwischen den Zeilen, zeigen sich dann die tatsächlichen Ausmasse.

Kontakt


Verein ProGartenstadt

c/o Astrid Estermann

Hertistrasse 47

6300  Zug

montego@bluewin.ch


Unterstützung

Finanzielle Unterstützung ist immer sehr

willkommen. Dank ihr können wir uns für den Erhalt der Gartenstadt einsetzen:

Kontobezeichnung: Pro Gartenstadt Zug

IBAN: CH82 0900 0000 8926 7473 2


Impressionen

Gerne bringen wir Ihnen die Gartenstadt mit ein paar Bildern näher. (Bild anklicken um es zu vergrössern)


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